Funkhaus Regensburg
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Funkhaus Regensburg GmbH & Co. Studiobetriebs KG
  1. Funkaufträge werden entsprechend der jeweils gültigen Preisliste abgewickelt. Für sie gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Funkhaus Regensburg GmbH & Co. Studiobetriebs KG (nachfolgend Funkhaus Regensburg genannt). Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Bei fernmündlichen oder fernschriftlichen Aufträgen kann die Bestätigung auch nach der Ausstrahlung erfolgen.
  2. Das Funkhaus Regensburg behält sich vor, auch rechtsverbindlich angenommene Aufträge aufgrund ihrer Herkunft, des Inhalts, der Form oder ihrer technischen Qualität, insbesondere aus programmgestalterischen Gründen, abzulehnen.
  3. Aufträge werden grundsätzlich als Festaufträge angenommen. Der Auftraggeber kann unter einer Einhaltung einer Frist von vier Wochen vor Beginn der ersten Ausstrahlung zurücktreten. Bei solch einem Rücktritt fallen Stornogebühren an in Höhe von 10% bezogen auf die stornierte Auftragssumme. Das Rücktrittsersuchen muss schriftlich an das Funkhaus Regensburg gerichtet werden. Die Stornierung von Sonderwerbeformen ist nicht möglich.
  4. Bei anerkannten Mängeln seitens des Funkhauses Regensburg produzierten Sendungen gewährt das Funkhaus Regensburg die einmalige kostenfreie Wiederholung in technisch einwandfreier Form. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
  5. Vereinbarte Ausstrahlungstermine werden nach Möglichkeit eingehalten, doch kann die Gewähr für die Sendung an bestimmten Tagen, zu bestimmten Stunden und in bestimmter Reihenfolge nicht gegeben werden.
  6. Fällt eine Werbesendung aus programmtechnischen oder übertragungstechnischen Gründen im gesamten Sendegebiet
    aus (z.B. wegen höherer Gewalt, nicht beeinflussbarer Störungen oder sonstiger Umstände), wird sie entweder vorverlegt oder nachgeholt. Der Auftraggeber wird davon in Kenntnis gesetzt, es sei denn, dass es sich um eine unerhebliche Verschiebung handelt. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
  7. Der Auftraggeber stellt in der Regel spätestens eine Woche vor Erstsendung übertragungsfähige Sendeunterlagen zur Verfügung. Wenn Sendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, weil Unterlagen, Texte oder Sendekopien nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet geliefert wurden, wird die vereinbarte Sendezeit in Rechnung gestellt. Bei fernmündlich oder fernschriftlich durchgegebenen Texten trägt der Auftraggeber das Risiko für etwaige Übermittlungsfehler.
  8. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er sämtliche zur Verwertung im Rundfunk erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte, für die von ihm gestellten Tonträger oder sonstigen Sendeunterlagen, erworben hat. Der Auftraggeber wird das Funkhaus Regensburg insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei stellen.
  9. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Abrechnung mit der GEMA erforderlichen Angaben bei der Übersendung der
    Unterlagen mitzuteilen.
  10. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung
    gestellten Werbesendungen. Der Auftraggeber stellt das Funkhaus Regensburg von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wettbewerbsrechtlicher Art, frei.
  11. Die Abwicklung des Sendeauftrages erfolgt auf der Grundlage der jeweils gültigen Preisliste.
  12. Zahlungsbedingungen: Zahlungen rein netto innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Bei Zahlungen innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsstellung oder bei Zahlung per Bankeinzug werden 2% Skonto gewährt.
  13. Aufträge von Werbungsmittlern werden nur für namentlich bezeichnete Werbetreibende angenommen.
  14. Verbundwerbungen bedürfen der Genehmigung durch das Funkhaus Regensburg und unterliegen Sondervereinbarungen.
  15. Ein Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden, es sei denn, er wird für einen begrenzten Zeitraum in Schriftform vertraglich vereinbart.
  16. Kommt der Auftraggeber während eines laufenden Auftrags in Zahlungsverzug, so ist das Funkhaus Regensburg berechtigt, die weitere Ausführung dieses Auftrags bis zur vollständigen Zahlung der offen stehenden Forderungen zurück zu stellen und für die restlichen Werbespots Vorauszahlungen zu verlangen. Eine Vorauszahlung kann auch dann gefordert werden, wenn begründete Zweifel an der Zahlungs-fähigkeit des Auftraggebers bestehen. Sofern der Auftraggeber bei Zahlungsverzug trotz nochmaliger Mahnung keine Zahlung bzw. Vorauszahlung leistet, ist das Funkhaus Regensburg berechtigt, von dem Werbeauftrag zurück zu treten. Im Fall des Zahlungsverzugs oder einer einvernehmlichen Stundung berechnet das Funkhaus Regensburg Verzugszinsen von 2% p.a. über dem jeweils gültigen Basiszins der Deutschen Bundesbank. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis einer geringeren Belastung vorbehalten. Gleiches gilt für die Belastung mit einem höheren Zinssatz durch das Funkhaus Regensburg. Die Bank des Auftragnehmers wird bevollmächtigt, bei Rücklastschriften Name und Adresse des jeweiligen Kunden/Nichtzahlers vollständig zu veröffentlichen.
  17. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Regensburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so gelten die anderen Bestimmungen gleichwohl. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt diejenige, die die Parteien vereinbart hatten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen downloaden (PDF, 94 KB)
 
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Funkhaus Regensburg
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Fax.: (0941) 50 207-770

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